Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cyberdox IT Service e.K.
Inhaber: Patrick Kiel
In der Sandkuhle 1, 31848 Bad Münder
Stand: August 2026
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Cyberdox IT Service e.K., vertreten durch Patrick Kiel, In der Sandkuhle 1, 31848 Bad Münder, im Folgenden „Cyberdox“, und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Cyberdox bietet verschiedene Dienstleistungen und Waren im Rahmen seiner IT-Firma zur Buchung/Kauf an. In diesem Rahmen erbringt Cyberdox überwiegend Dienstleistungen auf dem Gebiet der technischen Betreuung der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software. Insbesondere führt Cyberdox seine Vertragsleistung nach dem anerkannten Stand der Technik aus, um die Betriebsbereitschaft der EDV-Systeme des Kunden aufrechtzuerhalten.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Managed Services, die von Cyberdox IT Service e.K. angeboten werden. Managed Services umfassen die fortlaufende Betreuung, Wartung und Überwachung von IT-Systemen im Rahmen langfristiger Serviceverträge.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(6) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Cyberdox und dem Kunden.
(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Cyberdox ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde bucht ein individuelles Angebot bei Cyberdox. Ein Preis ist im Angebot bereits angegeben. Die Buchung wird anschließend durch Cyberdox angenommen.
(2) Für Bestellungen über den Shop unter www.cyberdox.de/shop gelten ergänzend die AGB für den Shop.
(3) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn Cyberdox die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
(4) Cyberdox ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B. wenn Cyberdox aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Cyberdox für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Cyberdox erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von Cyberdox erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von Cyberdox individuell für den Kunden erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen von Cyberdox sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von Cyberdox als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Cyberdox Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Cyberdox setzt für die proaktive Wartung und Überwachung der IT-Systeme des Kunden ein Remote Monitoring & Management (RMM)-Tool ein. Der Kunde stimmt der Installation und Nutzung dieses Tools zu. Cyberdox verpflichtet sich, ausschließlich vereinbarte und notwendige Maßnahmen über das RMM-Tool durchzuführen.
(5) Die Dokumentation der Dienstleistungen erfolgt über Tickets. Diese werden z. B. bei Problemen oder Rückfragen durch den Kunden an Cyberdox an folgende E-Mail-Adresse geschickt: ticket@cyberdox.de
(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Insbesondere vor Wartungsarbeiten oder Änderungen an der IT-Infrastruktur obliegt es dem Kunden, eine aktuelle und vollständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Cyberdox wird den Kunden auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hinweisen, jedoch keine Haftung für Datenverluste übernehmen, wenn der Kunde keine ordnungsgemäße Sicherung durchgeführt hat.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung und Laufzeit
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mail-Adresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Cyberdox ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Cyberdox ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von Cyberdox dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Cyberdox ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungsinhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Cyberdox muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z. B. an Subunternehmer, abzugeben.
§ 5 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber Cyberdox nach der Buchung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, hat bei Buchung von Dienstleistungen die Zahlung bis zu dem vereinbarten Termin zu erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Leistungserbringung an dem vereinbarten Termin.
(3) Die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung ist kostenpflichtig. Hierfür wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes erhoben. Bei Fernbleiben ohne Absage oder bei nur teilweiser Teilnahme an einem gebuchten Termin ist keine Rückerstattung des für den Termin vereinbarten Entgeltes möglich.
(4) Alle Preise im Angebot von Cyberdox sind als Nettopreise aufgeführt.
(5) Eventuell anfallende Material- oder Warenkosten innerhalb einer Dienstleistung sind nicht von der vereinbarten Vergütung abgedeckt. Notwendige Käufe werden mit einem Aufschlag von 10 % des Einkaufspreises weiterberechnet. Vergütungen von über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden Leistungen sowie von Material, Hardware und Software werden sofort berechnet.
(6) Alle Tickets werden viertelstündlich bei einem im Vertrag angegebenen Stundensatz abgerechnet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
(5) Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(6) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats für Verbraucher. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(7) Mit Beendigung eines Managed-Services-Vertrags entfallen sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Leistungen, insbesondere Monitoring, Updates, Backup-Services und Sicherheitslösungen. Gespeicherte Backup-Daten werden innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine alternative Lösung zu finden.
§ 7 Schutzrechte von Cyberdox und Dritter
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Cyberdox für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt Cyberdox zu.
(2) Der Kunde überträgt hiermit Cyberdox bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Cyberdox behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von Cyberdox dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von Cyberdox erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Kunde Cyberdox von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Kunden beruhen. Der Kunde wird Cyberdox unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Cyberdox ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
(8) Cyberdox verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Mitarbeiter und beauftragte Dritte sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Kunde ist ebenfalls dazu angehalten, Cyberdox über sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Vorgaben zu informieren, falls besondere Anforderungen bestehen.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Cyberdox haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet Cyberdox, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Cyberdox schützt seine Kunden so gut wie möglich gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 bis 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Cyberdox haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen nichts anderes ergibt.
(6) Sofern der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich ist, haftet Cyberdox für einen Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung erforderlich gewesen wäre.
(7) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung der Ware.
(8) Die Verkürzung bzw. der Ausschluss nach Abs. 7 gilt nicht für:
- a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
- c) Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel,
- d) Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung,
- e) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- f) Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB, sofern der Kunde die Ware als neu hergestellte Sache an einen Verbraucher weiterveräußert hat,
- g) Mängel an einem Bauwerk oder an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(9) Die gesetzliche Gewährleistungspflicht wird durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Eine ggf. ausgeschriebene oder inbegriffene Garantie wird durch den Hersteller des Produktes gewährt. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich mindestens auf das Land, in dem das Produkt erworben wurde. Inbegriffen sind mindestens alle Mängel, die innerhalb der Garantiezeit entstehen und nicht durch den Kunden verursacht wurden. Die genauen Bedingungen der Herstellergarantie sowie die Kontaktdaten und Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Zur Abwicklung der Herstellergarantie wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen der Herstellergarantie Ihres Produktes wenden Sie sich bitte an info@cyberdox.de.
(10) Cyberdox ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere spezialisierte IT-Dienstleister, heranzuziehen. Dabei bleibt Cyberdox weiterhin Ansprechpartner für den Kunden und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung. Cyberdox haftet jedoch nur für eigenes Verschulden und nicht für Fehler, die auf Fahrlässigkeit des Dritten beruhen, es sei denn, Cyberdox hätte diesen Fehler durch eine sorgfältige Auswahl und Überwachung verhindern können.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage unter folgendem Link: /datenschutz
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, wird bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter /widerrufsbelehrung verwiesen.
(2) Ob Sie das Recht auf Garantie/Umtausch oder Reparatur haben, können Sie über diesen Link in Erfahrung bringen: https://www.verbraucherzentrale.de/umtauschcheck-54413
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 12 Europäische Streitbeilegung
(1) Cyberdox ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Cyberdox in Bad Münder. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.